Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schutzpatron GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbeziehung zwischen der

Schutzpatron GmbH
Herner Str. 299, 44809 Bochum,
Telefonnummer: 0234 545 723 99,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21740,
vertreten durch die Geschäftsführer Hendrik Janzen, Sefa Dogan und Till Krause,
Umsatzsteuer-ID: DE369547352,

und dem Kunden (nachfolgend: Teilnehmer) basiert auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Diese AGB gelten ausschließlich, insbesondere gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nur anerkannt, wenn die Schutzpatron GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Änderungen der AGB

Die Schutzpatron GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Geänderte AGB werden vier Wochen nach Zugang in Textform Vertragsbestandteil. Teilnehmer können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungen vom Vertrag zurücktreten (Sonderkündigungsrecht). Sollte die Änderung nur marginale Punkte betreffen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

3. Leistungsspektrum

Die Schutzpatron GmbH bietet folgende Leistungen an:

  • Bereitstellung von Hausnotrufgeräten gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI.
  • Zusammenarbeit mit einer 24-Stunden-Notrufzentrale und technischem Support.
  • Geräte, die per Plug-and-Play sofort einsatzbereit sind.
  • Individuelle Erweiterungen gegen Aufpreis.

Detailierte Leistungen: 3.1. Bereitstellung von Notrufgeräten durch die Schutzpatron GmbH

  • Bereitstellung eines persönlichen Notfallplans.
  • Installation und Inbetriebnahme von Plug-and-Play-fähigen Geräten.
  • Eine 24-Stunden-Notrufzentrale ist über das Gerät erreichbar.
  • Alle notwendigen Kommunikationsgebühren innerhalb der EU sind im Service enthalten.

3.2. Zusatzleistungen gegen Aufpreis

  • Erweiterte Funktionen wie spezielle Alarmierungen oder zusätzliche Geräte.
  • Vermittlung von Drittleistungen, z. B. Pflegehilfsmitteln oder Mobilitätslösungen.

4. Vertragsgegenstand

Die Schutzpatron GmbH stellt Notrufgeräte zur Verfügung, die im Rahmen der Pflegeversicherung abrechenbar sind. Teilnehmer mit Pflegestufen erhalten die Grundversorgung kostenfrei, sofern die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Für Erweiterungen oder Zusatzleistungen fallen zusätzliche Gebühren an.

5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

  • Änderungen wie Umzüge oder Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
  • Die Geräte gemäß Anleitung zu installieren und monatlich zu testen.
  • Das Gerät nicht unsachgemäß zu nutzen, insbesondere keine Manipulationen vorzunehmen.
  • Bei Vertragsbeendigung die Geräte unverzüglich zurückzugeben.

6. Datenschutz

  • Personenbezogene und medizinische Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
  • Daten können an Drittanbieter weitergegeben werden, sofern diese zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
  • Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten einverstanden.

7. Kosten und Zahlungsbedingungen

7.1. Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Kosten der Grundversorgung werden bei Vorliegen einer Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen.

7.2. Zusatzkosten
Kosten für erweiterte Dienstleistungen, Reparaturen oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung trägt der Teilnehmer.

7.3. Zahlung und Rechnungsstellung
Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus. Akzeptierte Zahlungsarten umfassen Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte.

7.4. Preisänderungen
Die Schutzpatron GmbH behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anzupassen. Teilnehmer können in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen den Vertrag kündigen.

8. Haftung

8.1. Haftungsausschluss
Die Schutzpatron GmbH haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder durch Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. Stromausfälle, höhere Gewalt).

8.2. Haftung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln
Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, haftet die Schutzpatron GmbH im gesetzlichen Rahmen.

8.3. Haftung für unsachgemäße Nutzung
Beispiele für unsachgemäße Nutzung umfassen:

  • Manipulationen am Gerät.
  • Unsachgemäße Notrufe, die z. B. einen Feuerwehreinsatz auslösen.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1. Laufzeit und Verlängerung
Der Vertrag wird quartalsweise abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende gekündigt wird.

9.2. Sonderkündigungsrechte
Im Todesfall des Teilnehmers endet der Vertrag automatisch. Geräte müssen zurückgegeben werden.

10. Rückgabe der Geräte

  • Die Geräte bleiben Eigentum der Schutzpatron GmbH und sind bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  • Schäden oder Nicht-Rückgabe werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

11. Widerrufsrecht

Teilnehmer haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Folgen des Widerrufs:

  • Bereits überlassene Geräte müssen zurückgesandt werden.
  • Bei bereits erbrachten Dienstleistungen ist eine anteilige Zahlung fällig.

12. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [09/2024]
Schutzpatron GmbH
Herner Str. 299, 44809 Bochum

 

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